Bava Metzia 20

Kapitel 20

א רב פפא אמר כי תקינו ליה רבנן ארבע אמות בעלמא בשדה דבעל הבית לא תקינו ליה רבנן ואע"ג דזכה ליה רחמנא בגוה כי זכה ליה רחמנא להלוכי בה ולנקוטי פיאה למיהוי חצירו לא זכה ליה רחמנא
1 R. Papa erwiderte: Die Rabbanan haben dies angeordnet von den vier Ellen nur auf anderemGebiete, auf dem Gebiete des Hausherrn aber hatten die Rabbanan es nicht angeordnet. Wenn der Allbarmherzige ihm auch ein Recht daran zugesprochen hat, so hat er ihm nur das Recht zugesprochen, da zu gehen und den Eckenlaß zu sammeln, nicht aber das Recht, es als seinen Hofanzusehen.
ב אמר רבא מותיב ר' יעקב בר אידי נזיקין ראה את המציאה ונפל לו עליה ובא אחר והחזיק בה זה שהחזיק בה זכה בה ואי אמרת ארבע אמות של אדם קונות לו בכל מקום נקנו ליה ארבע אמות דידיה
2 Raba sagte, R. Ja͑qob b. Idi erhob dagegen einen Einwand [aus dem Traktate] von den Schäden: Wenn jemand einen Fund sieht und sich auf ihn wirft und ein anderer kommt und [den Fund] ergreift, so eignet ihn der, der ihn ergreift. Wenn man nun sagen wollte, die vier Ellen eines Menschen eignen überall für ihn, so sollten ihn doch seine vier Ellen für ihn eignen!? –
ג הכא במאי עסקינן דלא אמר אקני ואי תקון רבנן כי לא אמר מאי הוי כיון דנפל עליה גלי דעתיה דבנפילה ניחא ליה דנקני בארבע אמות לא ניחא ליה דנקני
3 Hier handelt es sich um den Fall, wenn er nicht gesagt hat, er wolle ihn dadurch eignen. – Was ist denn dabei, wenn die Rabbanan es angeordnet haben, daß er es nicht gesagt hat!? – Wenn er sich darauf wirft, so bekundet er damit, daß er nur durch das Hinauffallen eignen will, nicht aber durch seine vier Ellen.
ד רב ששת אמר כי תקינו רבנן בסמטא דלא דחקי רבים ברשות הרבים דקא דחקי רבים לא תקינו רבנן
4 R. Šešeth erklärte: Die Rabbanan haben dies angeordnet nur für Seitengäßchen, wo kein großes Publikum verkehrt, nicht aber für eine öffentliche Straße, wo ein großes Publikum verkehrt. –
ה והא בכל מקום קאמר
5 Er sagt ja aber: überall!? –
ו כל מקום לאתויי צידי רשות הרבים
6 Das ‘überall’ schließt die Seiten der öffentlichen Straßen ein.
ז ואמר ריש לקיש משום אבא כהן ברדלא קטנה אין לה חצר ואין לה ארבע אמות ור' יוחנן משום ר' ינאי אמר יש לה חצר ויש לה ארבע אמות
7 Ferner sagte Reš Laqiš im Namen des Abba Kahan Bardela: Bei einer Minderjährigen hat weder das Gesetz vom Hofe noch das Gesetz von den vier EllenGeltung. R. Joḥanan aber sagte im Namen R. Jannajs: Bei dieser hat sowohl das Gesetz vom Hofe als auch das Gesetz von den vier Ellen Geltung. –
ח במאי קמיפלגי מר סבר חצר משום ידה איתרבאי כי היכי דאית לה יד חצר נמי אית לה ומר סבר חצר משום שליחות איתרבאי וכי היכי דשליחות לית לה חצר נמי לית לה
8 Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, der Hof sei als Handeinbegriffen, und wie sie eine Handhat, so hat bei ihr auch das Gesetz vom Hofe Geltung, und einer ist der Ansicht, der Hof sei als Vertretereinbegriffen, und wie siekeinen Vertreter bestellen kann, so hat bei ihr auch das Gesetz vom Hofe keine Geltung. –
ט מי איכא מאן דאמר חצר משום שליחות איתרבאי והתניא (שמות כב, ג) בידו אין לי אלא ידו גגו חצירו וקרפיפו מנין ת"ל (שמות כב, ג) המצא תמצא מכל מקום
9 Gibt es denn jemand, welcher sagt, der Hof sei als Vertreter einbegriffen, es wird ja gelehrt:<i>Hand</i>, ich weiß dies nur von seiner Hand, woher dies von seinem Dache, seinem Hofe und seinem Gehege? Es heißt:<i>finden, gefunden</i>, in jedem Falle.
י ואי סלקא דעתך חצר משום שליחות איתרבאי אם כן מצינו שליח לדבר עבירה וקיימא לן אין שליח לדבר עבירה
10 Wenn man nun sagen wollte, der Hof sei als Vertreter einbegriffen, so ergibt es sich ja, daß es einen Vertreter für eine verbotene Handlung gebe, während uns doch bekannt ist, daß es keinen Vertreter für eine verbotene Handlunggebe!?
יא אמר רבינא היכא אמרינן דאין שליח לדבר עבירה היכא דשליח בר חיובא הוא אבל בחצר דלאו בר חיובא הוא מיחייב שולחו
11 Rabina erwiderte: Nur in dem Falle, wenn auch der Vertreter der Haftbarkeitunterliegt, sagen wir, bei einer verbotenen Handlung gebe es keinen Vertreter, bei einem Hofe aber, der nicht der Haftbarkeit unterliegt, ist der Beauftragende schuldig. –
יב אלא מעתה האומר לאשה ועבד צאו גנבו לי דלאו בני חיובא נינהו הכי נמי דמיחייב שולחן
12 Demnach ist, wenn jemand zu einer Frau oder einem Sklaven, die nicht haftbarsind, sagt, daß sie gehen und für ihn stehlen mögen, der Beauftragende ebenfalls haftbar!? –
יג אמרת אשה ועבד בני חיובא נינהו והשתא מיהא לית להו לשלומי דתנן נתגרשה האשה נשתחרר העבד חייבין לשלם
13 Ich will dir sagen, eine Frau und ein Sklave sind ebenfalls haftbar, nur haben sie nichts, um bezahlen zu können. Wir haben nämlich gelernt: Wenn die Frau geschieden oder der Sklave frei wird, so sind sie zur Zahlung verpflichtet.
יד רב סמא אמר היכא אמרינן אין שליח לדבר עבירה היכא דאי בעי עביד ואי בעי לא עביד אבל חצר דבעל כרחיה מותיב בה מיחייב שולחו
14 R. Sama erklärte: Nur in dem Falle, wenn die Ausführung vom Willen [des Vertreters] abhängt, sagen wir, für eine verbotene Handlung gebe es keinen Vertreter, bei einem Hofe aber, der ohne Willen aufnimmt, ist der Beauftragende haftbar. –
טו מאי בינייהו איכא בינייהו כהן דאמר ליה לישראל צא וקדש לי אשה גרושה אי נמי איש דאמר לה לאשה אקפי לי קטן
15 Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn ein Priestereinen Jisraéliten beauftragt, ihm eine Geschiedene anzutrauen, oder wenn jemand eine Frau beauftragt, die Ecken des Haupthaareseines Minderjährigen zu beschneiden.
טז להך לישנא דאמר כל היכא דאי בעי עביד אי בעי לא עביד לא מיחייב שולחו ה"נ אי בעי עביד אי בעי לא עביד לא מיחייב שולחן להך לישנא דאמרת כל היכא דשליח לאו בר חיובא מיחייב שולחו הני נמי כיון דלאו בני חיובא נינהו מיחייב שולחן
16 Nach der Erklärung, wenn die Ausführung vom Willen [des Vertreters] abhängt, sei der Beauftragende nicht haftbar, hängt auch in diesen Fällen die Ausführung vom Willen [des Vertreters] ab, und die Beauftragenden sind nicht schuldig, und nach der Erklärung, wenn der Vertreter der Haftbarkeit nicht unterliegt, sei der Beauftragende schuldig, unterliegen auch in diesen Fällen [die Vertreter] der Haftbarkeit nicht, und die Beauftragenden sind schuldig. –
יז ומי איכא למ"ד חצר לאו משום ידה איתרבאי והתניא ידה אין לי אלא ידה גגה חצירה וקרפיפה מנין ת"ל ונתן מכל מקום
17 Gibt es denn jemand, welcher sagt, der Hof sei nicht als Hand einbegriffen, es wird ja gelehrt:<i>Ihre Hand</i>, ich weiß dies nur von ihrer Hand, woher dies von ihrem Dache, ihrem Hofe und ihremGehege? Es heißt:<i>er soll geben</i>, auf jede Art!? –
יח לענין גט כולי עלמא לא פליגי דחצר משום ידה איתרבאי כי פליגי לענין מציאה מ"ס
18 Hinsichtlich eines Scheidebriefes stimmen alle überein, daß der Hof als Hand einbegriffen sei, sie streiten nur über einen Fund; einer ist der Ansicht,